AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilienverwaltung Kaeuffer GmbH (ImmoKaeuffer)
Stand: 24. Oktober 2026
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Immobilienverwaltung Kaeuffer GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Kaeuffer, Salzstraße 7, 97447 Gerolzhofen, handelnd unter der Bezeichnung „ImmoKaeuffer“ (nachfolgend „wir“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
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Teil A gilt für alle Leistungen. Ergänzend gelten Teil B für die Maklertätigkeit und Teil C für den Hausmeisterservice. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Teile B und C denen des Teils A vor.
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Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
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Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
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Darstellungen unserer Leistungen auf der Website, in Exposés, Preislisten und Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
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Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande, insbesondere durch Gegenzeichnung eines Auftrags, durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden. Besondere Formvorschriften (insbesondere § 656a BGB, § 2 WoVermittG, § 26 WEG) bleiben unberührt.
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Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Zahlung
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Es gelten die im Angebot, im Vertrag oder in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB).
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Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde stellt uns die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und informiert uns unverzüglich über Änderungen.
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Soweit Leistungen am Objekt zu erbringen sind, gewährt der Kunde uns und unseren Mitarbeitern zu den vereinbarten Zeiten Zugang und weist auf ihm bekannte Gefahrenquellen hin.
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Verzögerungen und Mehraufwand, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Haftung
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Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
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Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter www.immokaeuffer.de/datenschutz
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in der Anlage.
§ 8 Abtretung
Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 9 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
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Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gerolzhofen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Teil B – Besondere Bedingungen für die Maklertätigkeit
§ 11 Gegenstand, Erlaubnis
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Wir weisen die Gelegenheit zum Abschluss von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen über Immobilien nach und/oder vermitteln solche Verträge (§§ 652 ff. BGB).
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Wir verfügen über die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO. Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Würzburg
§ 12 Zustandekommen des Maklervertrags
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Ein Maklervertrag kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung zustande. Die bloße Anforderung eines Exposés oder die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit begründet ihn nur, wenn wir zuvor eindeutig auf die Provisionspflicht und ihre Höhe hingewiesen haben.
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Ein Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform (§ 656a BGB). Ein Vertrag über die Vermittlung oder den Nachweis von Mietwohnungen bedarf der Textform (§ 2 Abs. 1 WoVermittG).
§ 13 Provision
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Höhe und Schuldner der Provision ergeben sich aus dem Maklervertrag oder dem Exposé.
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Der Provisionsanspruch entsteht, sobald der beabsichtigte Hauptvertrag infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung wirksam zustande kommt. Er wird mit Abschluss des Hauptvertrags, bei Kaufverträgen mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags, fällig. § 656d Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt unberührt.
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Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Hauptvertrag zu geänderten Bedingungen oder über ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt, soweit nach der Rechtsprechung wirtschaftliche Identität vorliegt.
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Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher: Sind wir für beide Parteien tätig, können wir von beiden Parteien nur eine Provision in jeweils gleicher Höhe verlangen (§ 656c BGB). Werden wir nur von einer Partei beauftragt, ist eine Vereinbarung, nach der die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung verpflichtet wird, nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens zur Zahlung der Hälfte verpflichtet bleibt; der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihren Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).
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Vermittlung von Mietwohnungen: Von Wohnungssuchenden verlangen wir eine Provision nur, wenn wir ausschließlich wegen eines Suchauftrags des Wohnungssuchenden vom Vermieter den Auftrag einholen, die Wohnung anzubieten (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Die Provision beträgt höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermittG).
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Ersatz von Aufwendungen schuldet der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist (§ 652 Abs. 2 BGB).
§ 14 Tätigkeit für beide Seiten
Wir dürfen, soweit gesetzlich zulässig, auch für die andere Partei des Hauptvertrags provisionspflichtig tätig werden. In diesem Fall wahren wir die Neutralität gegenüber beiden Parteien.
§ 15 Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, teilt er uns dies unverzüglich unter Angabe der Quelle mit. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Kunde zum Ersatz des uns daraus entstehenden Schadens verpflichtet, insbesondere vergeblicher Aufwendungen.
§ 16 Vertraulichkeit der Objektinformationen
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Unsere Objektnachweise und -informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
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Gibt der Kunde Informationen unbefugt weiter und schließt der Dritte den Hauptvertrag ab, haftet der Kunde für den uns entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 17 Objektangaben
Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers, des Vermieters oder Dritter. Wir geben sie mit der gebotenen Sorgfalt weiter, überprüfen sie jedoch nur, soweit dies üblich und zumutbar ist. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. § 5 bleibt unberührt.
§ 18 Informationspflichten des Kunden
Der Kunde teilt uns den Abschluss des Hauptvertrags unverzüglich mit und überlässt uns auf Verlangen eine Abschrift des Vertrags, soweit sie zur Berechnung der Provision erforderlich ist.
§ 19 Geldwäschegesetz
Als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG sind wir zur Identifizierung der Vertragsparteien und gegebenenfalls der wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet. Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise zur Verfügung (§ 11 Abs. 6 GwG).
§ 20 Beginn der Tätigkeit bei Verbraucherverträgen
Bei Maklerverträgen, die mit Verbrauchern außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden in Textform. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage).
Teil C – Besondere Bedingungen für den Hausmeisterservice
§ 21 Leistungsumfang, Einsatzgebiet
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Wir erbringen Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen, insbesondere Grünpflege, Winterdienst, Reinigung, Mülltonnenservice, Objektkontrollen und Kleinreparaturen. Art, Umfang und Häufigkeit ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis.
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Arbeiten, die einer handwerksrechtlichen Zulassung oder einer besonderen Fachkunde bedürfen (insbesondere an Elektro-, Gas-, Heizungs- und Trinkwasseranlagen), führen wir nicht aus. Auf Wunsch beauftragen wir in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden einen Fachbetrieb.
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Unser Einsatzgebiet umfasst Gerolzhofen und einen Umkreis von etwa 30 km. Leistungen außerhalb erbringen wir nach gesonderter Vereinbarung.
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Wir dürfen uns zur Leistungserbringung eigener Mitarbeiter und geeigneter Subunternehmer bedienen.
§ 22 Vergütung, Entsorgung
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Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweils gültigen Preisliste als Pauschale oder nach Zeitaufwand.
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Grünschnitt und sonstige Abfälle entsorgen wir auf Wunsch gegen Erstattung der Entsorgungsgebühren und eines Aufwandszuschlags gemäß Preisliste.
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Material wird gesondert nach Aufwand berechnet, soweit es nicht in einer Pauschale enthalten ist.
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In unseren Rechnungen weisen wir den Arbeitskostenanteil gesondert aus (vgl. § 35a EStG).
§ 23 Laufzeit und Kündigung von Daueraufträgen
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Daueraufträge werden für eine Erstlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
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Verbraucher: Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
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Unternehmer: Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 24 Preisanpassung bei Daueraufträgen
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Wir sind berechtigt, die Vergütung für Daueraufträge nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss verändern. Maßgeblich sind ausschließlich Lohn- und Lohnnebenkosten (einschließlich gesetzlicher Mindestlohnänderungen), Kraftstoff- und Fahrzeugkosten, Entsorgungsgebühren sowie Materialkosten. Die Anpassung darf nur die tatsächliche Kostenveränderung entsprechend ihrem Anteil am Preis weitergeben.
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Eine Anpassung teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der Gründe mit. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 25 Winterdienst
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Soweit wir den Winterdienst übernehmen, räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen im Umfang und zu den Zeiten, die die jeweilige gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Sicherung der öffentlichen Wege vorgibt, und im Übrigen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Mit Vertragsbeginn übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für diese Flächen. Die Überwachungspflicht des Kunden als Verkehrssicherungspflichtiger bleibt unberührt.
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Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen räumen und streuen wir in angemessenen Abständen; eine vollständige Schnee- und Eisfreiheit zu jedem Zeitpunkt ist nicht geschuldet, soweit sie nach der Rechtsprechung nicht verlangt wird.
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Der Kunde teilt uns Mängel an den zu betreuenden Flächen (z. B. Unebenheiten, defekte Beleuchtung) mit und stellt, soweit vereinbart, eine geeignete Lagermöglichkeit für Streugut zur Verfügung.
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Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung, die den Winterdienst einschließt.
§ 26 Grünpflege
Gehölzschnitte führen wir nur im gesetzlich zulässigen Rahmen aus, insbesondere unter Beachtung von § 39 Abs. 5 BNatSchG (kein starker Rückschnitt vom 1. März bis 30. September) sowie gemeindlicher Baumschutzvorschriften. Wird eine Genehmigung benötigt, holt sie der Kunde ein.
§ 27 Schlüssel und Zugänge
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Überlassene Schlüssel und Zugangsmittel werden gegen Quittung übergeben, sorgfältig verwahrt und bei Vertragsende zurückgegeben.
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Für den Verlust haften wir nach Maßgabe des § 5.
§ 28 Leistungshindernisse
Können vereinbarte Termine wegen Witterung, höherer Gewalt oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, holen wir die Leistung zum nächstmöglichen Termin nach. Die Pflichten nach § 25 bleiben unberührt.
§ 29 Mängel
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Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah anzeigen, damit wir sie kurzfristig beseitigen können. Gegenüber Verbrauchern ist damit kein Rechtsverlust verbunden.
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Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche bei Werkleistungen, die kein Bauwerk und keine Planungs- oder Überwachungsleistung für ein Bauwerk betreffen, in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 5 Abs. 1.
Anlage – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilienverwaltung Kaeuffer GmbH, Salzstraße 7, 97447 Gerolzhofen, Telefon: 0175/5789593, E-Mail: info@immokaeuffer.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Immobilienverwaltung Kaeuffer GmbH, Salzstraße 7, 97447 Gerolzhofen, E-Mail: info@immokaeuffer.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
