Kaufnebenkosten in Bayern: was zum Kaufpreis dazukommt
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlt mehr als den Kaufpreis. Dazu kommen die sogenannten Kaufnebenkosten. In Bayern machen sie, je nachdem ob ein Makler beteiligt ist, oft zwischen gut 5 und rund 9 Prozent des Kaufpreises aus. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, aus welchen Posten sie sich zusammensetzen, und rechne ein Beispiel durch.
Das Wichtigste in Kürze
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern 3,5 Prozent des Kaufpreises.
Für Notar und Grundbuch rechnen Sie zusammen mit rund 2 Prozent.
Ist ein Makler beteiligt, kommt dessen Provision hinzu. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen wird sie meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro kommen so schnell 15.000 bis 27.000 Euro zusammen.
Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent in Bayern
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten. Jedes Bundesland legt den Steuersatz selbst fest. Bayern hat nie einen eigenen Satz beschlossen, deshalb gilt hier weiterhin der bundesgesetzliche Satz von 3,5 Prozent. Das ist der niedrigste Satz in ganz Deutschland. In anderen Bundesländern zahlen Käufer bis zu 6,5 Prozent.
Die Steuer wird nach dem Notartermin fällig. Das Finanzamt schickt Ihnen einen Bescheid. Erst wenn sie bezahlt ist, kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen. Wer welche Besonderheiten bei der Steuer beachten muss, etwa bei Käufen innerhalb der Familie, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Notar und Grundbuch: rund 2 Prozent
Ein Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Die Gebühren des Notars sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Als grobe Faustregel gelten:
Notar: etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises
Grundbuchamt: etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises
Darin enthalten sind unter anderem die Beurkundung des Kaufvertrags, die Abwicklung über den Notar sowie die Eintragung von Auflassungsvormerkung und neuem Eigentümer. Wird zusätzlich eine Grundschuld eingetragen, steigen die Kosten etwas.
Maklerprovision: geteilt zwischen Käufer und Verkäufer
Ist ein Makler am Verkauf beteiligt, fällt eine Provision an. Seit Ende 2020 gilt für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer eine gesetzliche Regel: Haben beide Seiten den Makler beauftragt, zahlen Käufer und Verkäufer jeweils den gleichen Anteil. In der Praxis sind das häufig 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer für jede Seite.
Die genaue Höhe steht im Exposé. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor der Besichtigung nach.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus für 300.000 Euro
So können die Kaufnebenkosten für ein Einfamilienhaus im Landkreis Schweinfurt aussehen, wenn ein Makler beteiligt ist:
Grunderwerbsteuer (3,5 %): 10.500 Euro
Notar (ca. 1,5 %): rund 4.500 Euro
Grundbuch (ca. 0,5 %): rund 1.500 Euro
Maklerprovision Käuferanteil (3,57 %): 10.710 Euro
Summe: rund 27.210 Euro, also gut 9 Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler wären es rund 16.500 Euro.
Die Zahlen für Notar und Grundbuch sind Richtwerte. Die tatsächlichen Gebühren nennt Ihnen der Notar vorab auf Nachfrage.
Weitere Kosten, die Sie einplanen sollten
Zu den klassischen Kaufnebenkosten kommen oft noch Ausgaben, die erst nach dem Kauf sichtbar werden:
Umzug und eventuell Zwischenmiete
kleinere Renovierungen vor dem Einzug, etwa Böden oder Malerarbeiten
Anschlusskosten und Ummeldungen
Wohngebäudeversicherung ab dem Tag des Besitzübergangs
Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?
Nach dem Notartermin erhalten Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Die Frist steht im Bescheid, in der Regel ist es ein Monat.
Gibt es in Bayern einen Freibetrag für Erstkäufer?
Nein. Einen solchen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer gibt es in Bayern derzeit nicht.
Zahle ich Grunderwerbsteuer auch auf Küche und Inventar?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ob und wie bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden, besprechen Sie mit dem Notar und Ihrem Steuerberater.
Sie suchen ein Haus in der Region?
Ob Gerolzhofen, Steigerwald oder Mainschleife: Ich halte Sie gern über passende Angebote auf dem Laufenden. Hinterlegen Sie Ihren Suchwunsch telefonisch unter 0175 5789593 oder per E-Mail an christian@immokaeuffer.de.
Ihr Christian Kaeuffer
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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