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Räum- und Streupflicht: wer im Winter was erledigen muss

Christian Kaeuffer
vor 5 Tagen
3 Min. Lesezeit

Sobald der erste Schnee fällt oder sich morgens Glätte bildet, stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wer muss eigentlich vor dem Haus räumen und streuen? Die Antwort ist für Eigentümer wichtig, denn wer seine Pflicht vernachlässigt, haftet im Ernstfall für Unfälle. Wir erklären, was in Bayern grundsätzlich gilt und worauf Sie in Gerolzhofen und Umgebung achten sollten.


Das Wichtigste in Kürze


  • Die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen per Verordnung meist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

  • Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr.

  • Vermieter können die Pflicht nur wirksam an Mieter weitergeben, wenn das im Mietvertrag steht.

  • Wer die Pflicht vernachlässigt, kann für Schäden haften.


Wer ist zuständig?


Grundsätzlich sind die Gemeinden für die Sicherheit auf öffentlichen Wegen verantwortlich. In Bayern regelt jede Gemeinde den Winterdienst in einer eigenen Verordnung. Darin wird die Räum- und Streupflicht für Gehwege in der Regel auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Das heißt: Wenn Sie in Gerolzhofen, Kolitzheim oder einer anderen Gemeinde ein Haus besitzen, sind Sie in den meisten Fällen für den Gehweg vor Ihrem Grundstück zuständig. Die genauen Regeln, etwa wie breit geräumt werden muss, stehen in der Verordnung Ihrer Gemeinde. Ein Anruf im Rathaus oder ein Blick auf die Internetseite der Gemeinde schafft Klarheit.


Zu welchen Zeiten muss geräumt sein?


Die Zeiten legt die jeweilige Gemeinde fest. Verbreitet sind:


  • werktags: von 7 Uhr bis 20 Uhr

  • an Sonn- und Feiertagen: ab 8 Uhr oder 9 Uhr bis 20 Uhr


Schneit es tagsüber weiter oder bildet sich erneut Glätte, muss nachgeräumt und nachgestreut werden. Das kann an einem Wintertag mehrmals nötig sein.


Was gilt für Vermieter und Mieter?


Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht an ihre Mieter weitergeben. Dafür reicht ein Aushang im Treppenhaus aber nicht. Die Übertragung muss ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein, oder die Hausordnung muss Bestandteil des Mietvertrags sein.

Auch nach einer wirksamen Übertragung bleibt der Vermieter in der Pflicht, zu kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird. Bei Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften ist ein fester Winterdienst deshalb oft die sicherere Lösung.


Womit darf gestreut werden?


Ob Streusalz auf Gehwegen erlaubt ist, regelt ebenfalls die Gemeinde. Viele Gemeinden schreiben abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat vor und erlauben Salz nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an Treppen. Ein Blick in die örtliche Verordnung lohnt sich auch hier.


Was passiert, wenn nicht geräumt wird?


Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann der Verantwortliche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Eine passende Haftpflichtversicherung ist deshalb für Eigentümer wichtig. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung den Winterdienst abdeckt.


Winterdienst abgeben: wann es sich lohnt


Gerade wer berufstätig ist, viel unterwegs ist, im Urlaub ist oder körperlich nicht mehr so fit ist, steht morgens um sieben nicht immer mit der Schaufel vor der Tür. Auch für Vermieter, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe ist ein zuverlässiger Winterdienst eine echte Entlastung.

Unser Hausmeisterservice übernimmt den Winterdienst in Gerolzhofen und im Umkreis von etwa 30 Kilometern. Wir räumen und streuen nach den Vorgaben Ihrer Gemeinde und kümmern uns auch bei anhaltendem Schneefall.


Häufige Fragen zum Winterdienst


Muss ich auch räumen, wenn ich im Urlaub bin?

Ja. Die Pflicht ruht nicht, wenn Sie verreist sind. Sie müssen dafür sorgen, dass jemand anderes räumt, zum Beispiel ein Nachbar oder ein Dienstleister.


Muss ich den Gehweg auch nachts räumen?

In der Regel nicht. Außerhalb der in der Verordnung genannten Zeiten besteht meist keine Pflicht. Ausnahmen kann es bei besonderen Gefahrenlagen geben.


Wie breit muss geräumt werden?

Die Breite steht in der Verordnung Ihrer Gemeinde. Häufig gilt, dass ein Streifen geräumt werden muss, auf dem zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können.


Winterdienst rund um Gerolzhofen anfragen


Sie möchten sich in diesem Winter nicht selbst um Schnee und Glätte kümmern? Fragen Sie unseren Hausmeisterservice an. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihr Haus, Ihre Wohnanlage oder Ihren Betrieb. Sie erreichen uns telefonisch unter 0175 5789593 oder per E-Mail an christian@immokaeuffer.de.


Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Verordnung Ihrer Gemeinde.

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